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   BGH, 29.09.1986 - 4 StR 484/86   

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BGH, 29.09.1986 - 4 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,17561)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1986 - 4 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,17561)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1986 - 4 StR 484/86 (https://dejure.org/1986,17561)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Strafaussetzung auf Bewährung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 484/86
    Erst daran kann sich eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Täter infolge des Zustandes weitere erhebliche Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, und ob der Zweck der Maßregel auch ohne den Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (§ 67 b StGB; vgl. auch Beschluß des Senats vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 -).
  • BGH, 16.11.1982 - 5 StR 740/82

    Erwachsen des Schuldausspruchs und Strafausspruchs in Rechtskraft bei alleiniger

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 StR 484/86
    Hier konnte jedenfalls auf eine Erörterung, welche der beiden genau zu unterscheidenden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. November 1982 - 5 StR 740/82) Alternativen des § 20 StGB bei dem Angeklagten gegeben ist, nicht verzichtet werden:.
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Zunächst hätte das Landgericht deutlicher feststellen müssen, ob die geistige Erkrankung des Angeklagten das Fehlen der Unrechtseinsicht- oder der Steuerungsfähigkeit bewirkt hat; denn erst daran kann sich regelmäßig eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Täter infolge des Zustandes weitere erhebliche Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, und ob der Zweck der Maßregel auch ohne den Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; BGH, Beschlüsse vom 29. September 1986 - 4 StR 484/86 und vom 5. Mai 1987 - 5 StR 200/87).
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